Das Bleichen (oder Bleaching) verändert die ursprüngliche Farbe des Zahnes selbst.
Hierbei ist nicht das Entfernen von Auflagerungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin gemeint,
dies geschieht bei einer professionellen Zahnreinigung.
Der Aufhellungseffekt entsteht (ähnlich dem Haare entfärben) dadurch, das Wasserstoffperoxid
die eingelagerten Farbpigmente oxidiert.
Den schönsten Erfolg versprechen Zähne, die gelb, orange oder braun verfärbt sind,
schwieriger wird es bei grünlich oder grau verfärbten Zähnen.
Wenn ein Austausch von Füllungen oder Kronen geplant ist, sollte vorher gebleicht werden
und für eine optimale Farbanpassung erst etwa 2 Wochen nach Abschluss des Bleachings mit
der Zahnbehandlung begonnen werden. Dies liegt in dem Effekt begründet, daß der
Oxidationsprozess geringfügig reversibel ist (Reduktion) und erst nach etwa 2 Wochen stabil ist.
Mögliche Nebenwirkungen bei der Anwendung des Bleichgels sind Überempfindlichkeit der Zähne
auf heiss, kalt oder süss. Reizungen der Mundschleimhaut, falls zu viel Gel aus den Schienen
quillt, sehr selten kleine Verletzungen an den Kanten der Schienen oder leichte Übelkeit,
falls zu viel Gel verschluckt wird.
Das Bleichen ist nicht möglich während der Schwangerschaft oder Stillzeit, wenn Allergien
gegenüber Wasserstoffperoxiden oder anderer Produktbestandteile bestehen oder bei Verfärbungen,
die ausschließlich durch auf den Zahn aufgelagerte Farbstoffe entstanden sind (hier reicht eine
professionelle Zahnreinigung !). Auch ist es nicht möglich, bestehende Restaurationen der Zähne,
also Füllungen oder Kronen aufzuhellen. Nur originale Zahnsubstanz kann gebleicht werden.
Die Kosten für diese rein ästhetische Massnahme übernehmen die Kassen nicht. |