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Zahnarztpraxis Dr. Müller
 

Glossar

„Ein Glossar (Sg. das Glossar, Pl. die Glossare, von latein. glossarium) ist eine Liste von Wörtern mit genauen Erklärungen.“
Klicken Sie also links auf das Thema, über das Sie gerne mehr erfahren wollen.

Bleaching

 

Das Bleichen (oder Bleaching) verändert die ursprüngliche Farbe des Zahnes selbst. Hierbei ist nicht das Entfernen von Auflagerungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin gemeint, dies geschieht bei einer professionellen Zahnreinigung.

Der Aufhellungseffekt entsteht (ähnlich dem Haare entfärben) dadurch, das Wasserstoffperoxid die eingelagerten Farbpigmente oxidiert.

Den schönsten Erfolg versprechen Zähne, die gelb, orange oder braun verfärbt sind, schwieriger wird es bei grünlich oder grau verfärbten Zähnen.

Wenn ein Austausch von Füllungen oder Kronen geplant ist, sollte vorher gebleicht werden und für eine optimale Farbanpassung erst etwa 2 Wochen nach Abschluss des Bleachings mit der Zahnbehandlung begonnen werden. Dies liegt in dem Effekt begründet, daß der Oxidationsprozess geringfügig reversibel ist (Reduktion) und erst nach etwa 2 Wochen stabil ist.

Mögliche Nebenwirkungen bei der Anwendung des Bleichgels sind Überempfindlichkeit der Zähne auf heiss, kalt oder süss. Reizungen der Mundschleimhaut, falls zu viel Gel aus den Schienen quillt, sehr selten kleine Verletzungen an den Kanten der Schienen oder leichte Übelkeit, falls zu viel Gel verschluckt wird.

Das Bleichen ist nicht möglich während der Schwangerschaft oder Stillzeit, wenn Allergien gegenüber Wasserstoffperoxiden oder anderer Produktbestandteile bestehen oder bei Verfärbungen, die ausschließlich durch auf den Zahn aufgelagerte Farbstoffe entstanden sind (hier reicht eine professionelle Zahnreinigung !). Auch ist es nicht möglich, bestehende Restaurationen der Zähne, also Füllungen oder Kronen aufzuhellen. Nur originale Zahnsubstanz kann gebleicht werden.

Die Kosten für diese rein ästhetische Massnahme übernehmen die Kassen nicht.

 

 

 

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